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Der Ausweis N ist ein Dilemma

Ich betreue bei der Arbeit mit fokusnetzwerk immer wieder geflüchtete Menschen, die in der Schweiz einen Asylantrag gestellt haben. Sie warten auf den Entscheid der Migrationsbehörden über Annahme oder Ablehnung ihres Antrags. Während dieser Zeit besitzen sie den Ausweis N. Dieser Ausweis ist eine Bestätigung, dass die betroffenen Personen ein Asylgesuch gestellt haben und auf den Entscheid des Staatssekretariats für Migration (SEM) warten. Im Rahmen von fokusnetzwerk bieten wir Asylsuchenden die Möglichkeit, an unserem Tandemprogramm teilzunehmen. So werden sie in ihrem Integrationsprozess unterstützt. Meiner Meinung nach ist es sinnvoll, Menschen mit Ausweis N beim Einleben in der Schweiz zu begleiten, damit sie schnell integriert werden und einen Mehrwert für die Gesellschaft bieten können. Es stellt sich die Frage, ob dies angesichts der Tatsache, dass rund zwei Drittel der Asylgesuche abgelehnt werden, die optimale Nutzung von Ressourcen darstellt. Es werden wertvolle Mittel in die Unterstützung von Asylsuchenden investiert, die stattdessen für Personen mit positivem Asylentscheid oder einer vorläufigen Annahme nachhaltiger eingesetzt werden könnten. Dieses Dilemma beschäftigt mich und löst fragende Gedanken aus. Ich möchte genauer verstehen, wie die Schweiz offiziell mit dem Ausweis N umgeht und welche Rechte und Einschränkungen für die betroffenen Personen damit verbunden sind. 

Asylstatistik

In diesem Beitrag schaue ich die Situation in der Schweiz an, um die Grössenordnung der Asylsuchenden besser einschätzen zu können. Die Asylstatistik für das Jahr 2024 zeigt, dass in der Schweiz genau 27’740 neue Asylgesuche gestellt wurden. Im Vergleich zum Vorjahr sind das rund acht Prozent weniger Anträge. Die Erfolgsquote der Asylanträge hierzulande steht bei 34,2 Prozent (ohne vorläufige Aufnahmen und Schutzsuchende), was bedeutet, dass nur ein Drittel aller Gesuche positiv entschieden werden. In den letzten zehn Jahren wurden 2015, während der grossen Flüchtlingskrise, die meisten Asylgesuche gestellt. Bis 2020 nahm die Zahl der Anträge kontinuierlich ab, jedoch ist seit 2021 ein deutlicher Anstieg zu beobachten. Im Jahr 2024 zeigen die Zahlen einen Rückgang, liegen jedoch im Vergleich zum Tiefwert vom Jahr 2020 auf einem hohen Niveau. 

Anzahl der Asylgesuche in der Schweiz von 2015 bis 2024

Rahmenbedingungen

Ich will nun genauer untersuchen, unter welchen Rahmenbedingungen die Geflüchteten auf ihren Asylentscheid warten. Der Ausweis N wird für ein Jahr ausgestellt, kann verlängert werden und ist bis Ende des Asylverfahrens gültig. Ein Familiennachzug ist nur in Ausnahmefällen möglich und ein Kantonswechsel wird bewilligt, wenn die Kernfamilie betroffen ist oder eine Person schwerwiegend gefährdet ist. Während ihres Aufenthalts in den Bundesasylzentren, wo sie zu Beginn untergebracht sind, gilt für Asylsuchende ein Arbeitsverbot. Danach können sie unter Vorbehalt des Inländervorrangs arbeiten, was aber faktisch bedeutet, dass nur sehr wenige eine Arbeitsstelle finden. Die betroffenen Personen erhalten Asylsozialhilfe, deren Höhe kantonal bestimmt ist und tiefer ausfällt als die Ansätze der einheimischen Bevölkerung. Reisen ins Ausland ist für Antragsstellende nicht erlaubt. Grundsätzlich hat der Gesetzgeber ein generelles Reiseverbot festgelegt, lediglich sehr restriktive Ausnahmen können eine Reise bewilligen. Asylsuchende haben teilweise Zugang zu Bildungs- und Sprachförderungsangeboten, die aber kantonal unterschiedlich geregelt sind. Sie wohnen nach ihrer Ankunft maximal 140 Tage in Bundesasylzentren. Im Anschluss werden sie an die Kantone weiterverwiesen, wo sie mehrheitlich in Kollektivunterkünften untergebracht sind. Eine freie Wohnortswahl ist ihnen nicht möglich. 

Das neugewonnene Wissen rund um diese Rahmenbedingungen beeinflussen meine Einstellung zu den Handlungen der NGOs und NPOs. Die abnehmenden Zahlen der Asylgesuche sind meiner Meinung nach immer noch bedenklich hoch und stellt die zuständigen Organisationen sowie die Gesellschaft vor Herausforderungen. Doch wenn man hinter den Zahlen die betroffenen Individuen sieht, wird einem die Tragweite der Rahmenbedingungen des Ausweises N bewusst. Die Betroffenen leben mit eingeschränkten Rechten und das lässt mich davon überzeugen, dass gerade die Asylsuchenden die Hilfe der NGOs und NPOs am meisten benötigen. Die Unterstützung von Geflüchteten mit Ausweis N, auch wenn ihre Asylanträge abgelehnt werden und sie die Schweiz verlassen müssen, ist eine ethische und gesellschaftliche Verantwortung. Menschen in prekären Situationen verdienen eine würdige Behandlung, die ihre Grundrechte wahrt und ihre psychische Gesundheit stabilisiert. Indem die Gesellschaft diese Personen unterstützt, verhindert sie Isolation und Ausgrenzung und fördert Integration. Zudem ermöglicht die Förderung von Asylsuchenden, dass sie auch bei einer allfälligen Rückkehr in ihre Heimat von Bildung, Berufserfahrung sowie Freiwilligentätigkeiten, die sie in der Schweiz geleistet haben, profitieren können. Die NGOs und NPOs können nicht nur die Gesellschaft, sondern auch den Einzelnen stärken.

Im nächsten Blogeintrag werde ich ausführlich darauf eingehen, wie der Einzelne den Ausweis N wahrnimmt und welche Auswirkungen die Rahmenbedingungen auf die betroffenen Personen haben. Mein Fokus liegt dabei auf den Menschen hinter den Zahlen und den psychischen Herausforderungen, die mit einem Asylgesuch verbunden sind. Asylsuchende berichten mir in Interviews von ihrer derzeitigen Situation. 

Hinweis Blogbeitrag

Wenn du Interesse hast, mehr über das Asylgesuch und den Prozess hinter dem Entscheidungsverfahren zu lernen, dann empfehle ich dir den Blogeintrag zum Film «die Anhörung». Hier geht’s zum Blogbeitrag

Quellen

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